Nach einer 6 jährigen
Amtsperiode wird der Kirchenvorstand neu gewählt.
Jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und
seit mindestens drei Monate zur Gemeinde gehört, darf wählen.
Aus der Liste von 12 Kandidatinnen und Kandidaten waren 9 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu
wählen.
Die Amteinführung erfolgt am 6. September im Gottesdienst.
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